PO-Änderung
Eine Änderung der Prüfungsordnung (PO) ist notwendig, wenn zum einen Änderungen an Modulen vorgenommen werden, die in der Prüfungsordnung verankert sind (Änderung Fachprüfungsordnung – FPO) oder zum anderen elementare Änderungen im Studiengang beabsichtigt sind (Änderung Rahmenprüfungsordnung – RPO) .
Drei Arten von Änderungen im Curriculum sind möglich:
Für das Inkrafttreten einer Prüfungsordnungsänderung ist ein festgelegter Gremiendurchlauf einzuhalten, der sowohl Gremien des Fachbereichs als auch der Universität umfasst. Den Zeitplan – inklusive Ablauf der Prozessschritte – für das Inkrafttreten der PO zum
finden Sie hier und nebenstehend.
Der zugehörige Prozess ist hier einsehbar.
Ansprechpersonen
Prof. Dr. Klaus MoserPrüfungsausschussvorsitzender
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Silke BergmannAnsprechpartnerin L1
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Dr. Maria WittmannWissenschaftliche Mitarbeiterin (in Teilzeit)
Qualitätsmanagement in Lehre und Studium
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