PO-Änderung
Eine Änderung der Prüfungsordnung (PO) ist notwendig, wenn zum einen Änderungen an Modulen vorgenommen werden, die in der Prüfungsordnung verankert sind (Änderung Fachprüfungsordnung – FPO) oder zum anderen elementare Änderungen im Studiengang beabsichtigt sind (Änderung Rahmenprüfungsordnung – RPO) .
Drei Arten von Änderungen im Curriculum sind möglich:
Für das Inkrafttreten einer Prüfungsordnungsänderung ist ein festgelegter Gremiendurchlauf einzuhalten, der sowohl Gremien des Fachbereichs als auch der Universität umfasst. Hier finden Sie den Zeitplan – inklusive Ablauf der Prozessschritte – für das
Inkrafttreten der PO zum …
- Sommersemester 2024 (Weiterleitung der kommentierten WORD-Datei an L1 bis spätestens 20.10.2023)
- Wintersemester 2023/24
- Sommersemester 2023
- Wintersemester 2022/23
- Sommersemester 2022
Der zugehörige Prozess ist hier einsehbar.
Ansprechpersonen
Dr. Maria WittmannWissenschaftliche Mitarbeiterin (in Teilzeit)
Qualitätsmanagement in Lehre und Studium
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